Dies ist die Einäscherung des Verstorbenen mit einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Hier gibt es günstige Särge, man kann aber auch jeden anderen Sarg einäschern, z.B. ein Eichensarg.
Eine besondere Willenserklärung ist in jedem Falle notwendig.
Hier muss schriftlich festgehalten werden, dass man eingeäschert werden möchte (in Verbindung mit Bestattungsvorsorge), oder aber die direkten Angehörigen geben ihr Einverständnis. Das sind: (Ehegatten füreinander, Kinder für Eltern, Großeltern und umgekehrt).
Ebenso kann eine Behörde (Ordnungsamt der jeweiligen Stadt) eine Einäscherung anordnen. Das gilt aber nur, wenn keine Angehörigen oder Auftraggeber für die Bestattung vorhanden sind.
Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung. Die christlichen Kirchen erkennen beide Bestattungsarten an.
Es gibt Schmuckurnen in jeder erdenklichen Form, Farbe und Kostenlage.
Der Trauergottesdienst findet in der Kirche, im Leichenhaus oder in unserem Institut statt und nach der Andacht geht der Trauerzug genau wie bei einer Erdbestattung zum Friedhof – zur letzten Ruhestätte des geliebten Menschen.