Sterbefall

Natürlich, der erste Moment ist oft gekennzeichnet von Schock und Trauer, und vielleicht auch einer gewissen Lähmung.
Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder Notarzt, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Der Bestatter kann den Verstorbenen erst nach Erstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt abholen. Sie dürfen den Verstorbenen bis zu
36 Stunden zu Hause behalten um in Ruhe Abschied zu nehmen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Altenheim wird die Todesbescheinigung automatisch vom Arzt ausgestellt und liegt ein paar Stunden später in der Aufnahme für den abholenden Bestatter bereit. Normalerweise können Sie den Toten noch 2-3 Stunden nach dem Tod in seinem Zimmer sehen, dann wird er in die jeweilige Pathologie gebracht. Viele der Krankenhäuser und Altenheime besitzen auch Abschieds- und Aufbahrungsräume in denen Sie den Verstorbenen noch einmal sehen können.

Sie brauchen folgende Dokumente:

  • bei verheirateten Personen – Familienstammbuch (Familienstandsnachweis wird vom Gesetzgeber verlangt)
  • Bei unverheirateten Personen – Geburtsurkunde
  • Bei geschiedenen Personen – Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil – Sterbeurkunde (falls Ehepartner schon verstorben)
  • ev. eine Meldebescheinigung
  • Rentenanpassungsmitteilung, LVA, BFA, Alterskasse, Zusatzkassen
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse
  • Medikamentenbefreiungskarte
  • Versicherungspolicen im Original (Lebensversicherung oder Sterbegeldversicherung
  • Grabdokumente (Nutzungsrechte einer Grabstelle)
  • bei zugezogen Personen aus dem Ausland – Registrierkarten, Einwanderungspapiere, Namensänderungen

Sollten irgendwelche Urkunden und Dokumente nicht vorhanden sein, so sind wir bei der Beschaffung gerne behilflich.
Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für sie